Allgemeine Geschäftsbedingungen der parq.media GmbH
Stand 01.01.2025
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf, die Vermietung und die Installation von Film- und Videotechnik, Veranstaltungstechnik sowie weitere Dienstleistungen durch die parq.media GmbH, Altenburger Str. 5-15, 04275 Leipzig (nachfolgend „parq.media“ genannt) an Geschäftskunden in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
I. Allgemeine Bedingungen
- Der Verkauf, die Vermietung, die Installation und sonstige Dienstleistungen durch parq.media erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten als angenommen, sobald der Kunde die Ware oder Dienstleistung entgegennimmt. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von parq.media ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
- Alle Angebote von parq.media sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation von Film- und Videotechnik sowie Veranstaltungstechnik auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst eine ausdrückliche Auftragsbestätigung durch parq.media oder die tatsächliche Durchführung der Leistung stellt einen Vertragsschluss dar.
- Das Angebot von parq.media richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Selbständige und Freiberufler. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von den angebotenen Leistungen ausgeschlossen. Es gelten ausschließlich die Regelungen für B2B-Geschäfte.
- Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager parq.media. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Nicht angenommene Warenrücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern parq.media nicht die Verantwortung dafür trägt.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu begleichen. parq.media kann individuelle Vorauszahlungen oder Kautionen verlangen. Bei verspäteter Zahlung behält sich parq.media das Recht vor, Verzugszinsen und Mahngebühren geltend zu machen. Siehe dazu V. Zahlungsbedingungen.
- Verträge mit parq.media werden ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen. Die Kommunikation erfolgt primär elektronisch.
- parq.media darf veröffentlichte und frei zugängliche Inhalte des Kunden, die durch parq.media erstellt wurden, als Referenz in Internetpräsenzen, Präsentationen oder Druckerzeugnissen nutzen. Der Kunde kann der Nutzung im Voraus schriftlich widersprechen.
- Haftung: Die Haftung von parq.media für Schäden aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Höhere Gewalt: Ist die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) unmöglich oder unzumutbar, wird parq.media für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit. In diesem Fall werden beide Parteien von ihren Verpflichtungen entbunden. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
II. Bedingungen für die Produktion von Video- und Tonaufnahmen
- Das Urheberrecht an allen durch parq.media erstellten Video- und Tonaufnahmen verbleibt ausschließlich bei parq.media. Der Kunde erhält lediglich ein Nutzungs- und Verwertungsrecht für den vereinbarten Anwendungsfall.
- Die Nutzungsrechte sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht übertragbar und erstrecken sich nicht auf eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe der erstellten Inhalte über den vereinbarten Zweck hinaus.
- Rohmaterial (Bild- und Tonaufnahmen) verbleibt vollständig bei parq.media. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet.
- Jegliche zusätzliche Nutzung, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgeht, bedarf einer erneuten schriftlichen Vereinbarung und kann mit weiteren Lizenzgebühren verbunden sein.
- Programmbild-Mitschnitte von Liveproduktionen, sofern dieser Teil des Angebots sind, werden innerhalb von 48 Stunden nach Produktionsende per Download zur Verfügung gestellt. Abweichungen davon werden ausdrücklich in Angeboten kommuniziert oder vertraglich vereinbart.
- Die Auslieferung von Auftragsproduktionen wie Eventfilmen, Imagefilmen oder ähnlichen Formaten erfolgt standardmäßig innerhalb von 14 Werktagen nach dem letzten Drehtag, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachkommt und die Anzahl der vereinbarten Korrekturschleifen nicht überschritten wird. Abweichungen dieser Frist werden gesondert in schriftlicher Form vereinbart und richten sich beispielsweise nach erhöhtem Aufwand in der Postproduktion.
- Sofern ein erhöhter Aufwand zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannt ist, wird ein entsprechendes Auslieferungsdatum außerhalb der Standardfrist im Angebot schriftlich angegeben. Kürzere Auslieferungszeiten von finalen Fassungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet, sofern dies nicht bereits im Angebot ausgewiesen ist.
III. Vermietbedingungen
- Die vermietete Film- und Videotechnik sowie Veranstaltungstechnik ist hochwertig und bedarf sachgemäßer Handhabung durch geschultes Personal. Der Mieter haftet für alle Schäden oder Verluste während der Mietzeit. Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu erstatten.
- Der Mieter ist verpflichtet, eine Versicherung für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Mietgegenstände mit einer Mindestdeckungssumme von 50.000,00 € abzuschließen. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Alternativ kann der Mieter eine Versicherung über parq.media in Anspruch nehmen.
Die Kosten betragen 7 % des Auftragswertes. - Mängel oder Schäden sind sofort anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, verliert er das Recht auf Minderung oder Ersatz.
- Der Mieter muss parq.media umgehend und unter Vorlage aller relevanten Unterlagen informieren, falls die Mietgegenstände von Dritten gepfändet oder anderweitig in Anspruch genommen werden oder verlustig gehen. Der Mieter trägt sämtliche Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich sind.
- Stornierungsbedingungen:
- Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswertes, sofern keine anderweitige Vermietung möglich ist.
- Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragswertes.
- Der Kunde bleibt berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt fristgerecht und in ordnungsgemäßem Zustand. Verspätete oder unsachgemäße Rückgabe führt zu Nachberechnung und ggf. Schadensersatz.
IV. Verkaufsbedingungen
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von parq.media. Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im regulären Geschäftsverkehr weiterveräußern.
- Die Gewährleistung gilt ausschließlich für Neuware. Für Gebrauchtware wird keine Gewährleistung übernommen.
V. Zahlungsbedingungen
- Anzahlungsrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart. Erfolgt die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht, ist parq.media berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
- Die Zahlungsfrist beträgt standardmäßig 14 Tage nach Rechnungserhalt. parq.media behält sich das Recht vor, individuelle Zahlungsvereinbarungen mit kürzeren Fristen, Vorkasse oder Anzahlungen zu treffen. Diese werden bereits in Angeboten schriftlich ausgewiesen. Im Zweifel gilt immer die angegebene Zahlungsbedingung auf dem aktuell gültigen Angebot.
- Für Zahlungen außerhalb der Frist behält sich parq.media das Recht vor, einen Verzugszinssatz von bis zu 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu fordern. Zusätzlich kann eine Verzugspauschale von 40 € erhoben werden.
- Dienstleister und Lieferanten verpflichten sich, ihre erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung oder Lieferung in Rechnung zu stellen.
VI. Schlussbestimmungen
- parq.media behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die AGB zum Zeitpunkt der Beauftragung.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Erfüllungsort ist Leipzig. Gerichtsstand ist das für Leipzig zuständige Amtsgericht. Es gilt deutsches Recht.